Erklärung zur Bar­ri­e­re­frei­heit

In Leichter Sprache​​​​​​​

Die Universität Rostock ist bemüht, alle Websiten nach § 13 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderung grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Die Maßgabe hierfür ist die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Webseiten der Domain https://www.uni-rostock.de, die auf dem zentralen Webserver mit dem Content Management System TYPO3, basierend auf dem universitären Corporate Design, umgesetzt sind.

Stand der Vereinbarkeit mit den An­for­der­ungen

Der Webauftritt der Universität Rostock stimmt inklusive seiner mobilen Webansichten zum Großteil mit den Anforderungen der BITVO M-V überein. Die nicht übereinstimmenden Inhalte oder Funktionen sind im Folgenden aufgelistet.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Nicht alle Dokumente liegen in einer barrierefreien Fassung vor.
  • Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Karten.
  • Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten. 
  • Zu eingebundenen Videos stehen derzeit keine vollständigen Audiodeskriptionen, Volltext-Alternativen oder Untertitel zur Verfügung.
  • Die Kontraste von Texten und Bedienelementen sind nicht immer ausreichend.
  • Einige Tabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet oder werden zur Positionierung von Inhalten eingesetzt.
  • Manche Listen haben nur einen Eintrag oder sind nicht korrekt ausgezeichnet.
  • Nicht alle Dokumente (z.B. PDF-Dateien) liegen in einer barrierefreien Form vor.
  • Auf der Startseite werden keine Informationen in deutscher Gebärdensprache bereitgestellt.

Begründung

Als Universität verfügen wir über einen sehr umfangreichen und vielfältigen Webauftritt, den über 800 Redakteurinnen und -Redakteure bearbeiten. Daher sind redaktionelle Versäumnisse im Bereich der Barrierefreiheit nicht gänzlich vermeidbar.
Verschiedene Inhalte etwa Dateiformaten aus Büroanwendungen (PDF-Dateien), die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten derzeit noch nicht umgestellt werden. 
Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiotranskription ist aufgrund des Umfang des Videoarchives noch nicht vollendet worden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Die Erklärung wurde zuletzt am 17.11.2021 überprüft und überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen. Wenden Sie sich dazu bitte an:

Dr. Kristin Nölting
Online-Redakteurin der Pressestelle
Universitätsplatz 1
18055 Rostock
Telefon: +49 381 498-1012, Telefax: +49 381 498-1032
pressestelleuni-rostockde

Der Webmaster der Universität Rostock ist ebenfalls zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit des Webauftritts sowie die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen.

Studierende mit Behinderungen unterstützt der Universitätsbeauftragte für chronisch kranke und behinderte Studierende .

Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt die schwerbehinderten Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten.

Durchsetzungsverfahren

Die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Link zur Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Ministerium für Soziales Integration und Gleichstellung

Das Beschwerdeformular finden Sie unter:

https://fms.mv-regierung.de/formulare/form/display.do?%24context=53AD4627D97128E33B57